AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


- der Providus Dienstleistungen e.K., Alfredstraße 81, 45130 Essen
im Folgenden „Providus Dienstleistungen“ genannt -


1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die unter Punkt 1.2 aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von Providus Dienstleistungen eK, nachfolgend „Providus Dienstleistungen“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden nicht Vertragsbestandteil.


1.2 Die Providus Dienstleistungen erbringt als Unternehmensberater Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Einkauf, Prozess- und Ablauforganisation, Marketing, Vertrieb, Kommunikation/PR für Unternehmen. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Planung und Umsetzung von Einzelprojekten in den vorgenannten Bereichen. Ferner erbringt die Providus Dienstleistungen Serviceleistungen in gastronomischen Einrichtungen.


1.3 Für die von Providus Dienstleistungen erbrachten Personalvermittlungsdienstleistungen und Cateringleistungen gelten noch zusätzliche eigene Regelungen/Bestimmungen, die dann in Einzelverträgen näher bestimmt werden. Diese werden in einem zwischen der Providus Dienstleistungen und dem Kunden geschlossen Personalvermittlungs- bzw. Cateringvertrag bestimmt und fixiert.


2. Allgemeine Bestimmungen


2.1 Die Providus Dienstleistungen und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.


2.2 Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich der Providus Dienstleistungen mitzuteilen.


2.3 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, der auf Kundenseite vertretungsberechtigt für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich ist. Sollte keine Person benannt werden, gilt derjenige im Rahmen seiner Vertretungsmacht als berechtigt Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, mit dem die Providus Dienstleistungen den Vertrag oder Auftrag geschlossen hat.


2.4 Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu können.


3. Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungsänderungen


3.1 Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungs- und Serviceleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit der Beratervertrag und/oder der Dienstleistungsvertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der Zusammenarbeit das Kundenbriefing sowie das darauffolgende jeweilige von Providus Dienstleistungen erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die von Providus Dienstleistungen erstellte Auftragsbestätigung.


3.2 Erfolgt das Kundenbriefing mündlich, erstellt die Providus Dienstleistungen ein Protokoll über das geführte Gespräch und stellt es dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen zur Verfügung. Das Protokoll wird Bestandteil der Zusammenarbeit oder eines etwaigen Vertrages, wenn der Kunde, dem nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht. Wird auf ein Protokoll verzichtet, bildet das von Providus Dienstleistungen erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot/Auftragsbestätigung die Basis der vertraglichen Zusammenarbeit.


3.3 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Die Providus Dienstleistungen wird dem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.


3.4 Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt die Providus Dienstleistungen die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.


3.5 Soll die Providus Dienstleistungen einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.


3.6 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen die Providus Dienstleistungen, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.


3.7 Die Providus Dienstleistungen bestimmt ihren Arbeitsort. Jedoch wird die Providus Dienstleistungen dem Kunden regelmäßig, entsprechend gesonderter Vereinbarung, an einem von beiden Vertragspartnern gewählten Ort zur Verfügung stehen.


3.8 Die Providus Dienstleistungen gestaltet ihre Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen. Der zeitliche Umfang von in einem Vertrag beschriebenen Aufgaben wird auf die in der Kalkulation (in der Berechnung der täglichen Arbeitszeit sind Fahrtzeiten, Bürozeiten, Vorbereitungszeiten und reine Arbeitszeiten berücksichtigt) angegebenen Beratertage je acht Stunden veranschlagt. Sollte sich im Laufe einer Tätigkeit herausstellen, dass auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen oder sonstigen, auf den Zeitablauf einwirkenden Faktoren, die auf die Teilaufgaben des festgelegten Arbeitsprogramms den in Aussicht genommenen Zeitaufwand übersteigen, ist die Providus Dienstleistungen unverzüglich nach Erkennen des Sachverhalts zur Information des Kunden verpflichtet. Der Kunde entscheidet sodann nach Kenntnisnahme der Sachlage sofort über eine etwaige Erweiterung des zeitlichen Umfanges des Auftrages und der damit verbundenen Änderung des Honorars.


4. Feststellung der Leistungserbringung


4.1 Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Vertrages als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. 
In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand dem Kunden von Providus Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird.


5. Termine


5.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Providus Dienstleistungen nur durch die Providus Dienstleistungen selbst zugesagt werden.


5.2 Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich zu fixieren und als verbindlich zu bezeichnen.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden


6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Providus Dienstleistungen bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert die Providus Dienstleistungen unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.


6.2 Auf Verlangen der Providus Dienstleistungen hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.


6.3 Sofern erforderlich, stellt der Kunde im Rahmen der Auftragsdurchführung eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.


6.4 Hat der Kunde sich verpflichtet, der Providus Dienstleistungen zur Auftragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- oder ähnliche Materialien zur Verfügung zu stellen, so hat der Kunde diese der Providus Dienstleistungen schnellstmöglich und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format bereitzustellen. Sollte eine kostenpflichtige Konvertierung der überlassenen Daten in ein anderes Format erforderlich sein, trägt der Kunde die hierbei anfallenden Kosten. Der Kunde stellt zudem sicher, dass er die Rechte zur Nutzung dieser Materialien hat und die Providus Dienstleistungen die Nutzungsrechte im Rahmen der Auftragsdurchführung erhält.


6.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.


6.6 Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Providus Dienstleistungen einbeziehen und beauftragen.


6.7 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Providus Dienstleistungen agieren, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Providus Dienstleistungen hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn die Providus Dienstleistungen aufgrund des Verhaltens eines Dritten ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.


6.8 Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Providus Dienstleistungens vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung seitens des Kunden, hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von Providus Dienstleistungen der Höhe nach festgelegt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.


6.9 Unterlässt der Kunde eine ihm nach Ziffer 6 dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist die Providus Dienstleistungen nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Providus Dienstleistungen behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Absatz 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche der Providus Dienstleistungen auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Providus Dienstleistungen von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.


7. Honorar und Kosten


7.1 Es gilt das im Dienstleistungsvertrag fixierte Honorar bzw. bei Einzelprojekten der im Angebot bzw. der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.


7.2 Das Honorar der Providus Dienstleistungen basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für das Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze der Providus Dienstleistungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Providus Dienstleistungen ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Das von Providus Dienstleistungen erstellte Angebot ist ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig.


7.3 Ist von den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Honorarvergütung erwarten durfte, so hat der Kunde das für diese Leistung übliche Honorar zu entrichten. Im Zweifel gelten, die von Providus Dienstleistungen für ihre Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.


7.4 Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleibt das Eigentumsrecht an der erbrachten Leistung bei der Providus Dienstleistungen und dem Kunden ist die Nutzung/der Einsatz der erbrachten Leistung nur unter Vorbehalt gestattet (s. Ziffern 9.2 und 9.4)


7.5 Im Falle einer Beratungsleistung (hierzu zählen nicht Personalberatungs- und Cateringdienstleistungen) ist die Providus Dienstleistungen berechtigt, den Auftragswert im Rahmen der Rechnungsstellung zu splitten. In diesem Fall ist ein Drittel der Summe sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Rest ist bei Auftragsabschluss mit der Endrechnung fällig. Dies gilt insbesondere bei Neukunden. Die Providus Dienstleistungen ist in jedem Fall berechtigt, zu zahlende Fremdleistungen (wie z.B. Druckkosten), die mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen, nur gegen Vorkassezahlung des Kunden zu beauftragen.


7.6 Der Kunde kommt allein durch Mahnung der Providus Dienstleistungen, oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Providus Dienstleistungen ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu (gemäß § 247 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.


7.7 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, wird er der Providus Dienstleistungen alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und der Providus Dienstleistungen von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.


7.8 Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann die Providus Dienstleistungen einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.


7.9 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.


7.10 Fremdkosten, Auslagen, Übernachtungskosten und Spesen sind der Providus Dienstleistungen gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reisekosten werden nur erhoben und in Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Providus Dienstleistungen mehr als 10 KM beträgt. In diesem Fall wird eine Kilometerpauschale von 0,75 € zzgl. MwSt. je gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die reine Reisezeit wird nicht berechnet.


7.11 Die Providus Dienstleistungen kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung ihrer Arbeit von der Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Providus Dienstleistungen berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen der Providus Dienstleistungen sind ausgeschlossen.


7.12 Sollten für die Auftragsdurchführung Leistungen Dritter anfallen, deren Kosten direkt an den Kunden weiterberechnet werden, ist die Providus Dienstleistungen berechtigt für die Abwicklung eine Handlings-Fee in Höhe von 15% der jeweiligen Rechnung zu erheben.


8. Gewährleistung, Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit, Haftung der Providus Dienstleistungen


8.1 Die Providus Dienstleistungen hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Kunden gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht (vgl. Ziffer 6). Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung der Providus Dienstleistungen entfällt ferner, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Providus Dienstleistungen die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen.


8.2 Ist die Leistungserbringung/das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Kunde je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.


8.3 Die Providus Dienstleistungen haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.


8.4 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die vereinbarte Honorar- oder Auftragssumme. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind bzw. bei vertragsuntypischen Schäden, haftet die Providus Dienstleistungen nicht.


8.5 Werden der Providus Dienstleistungen Dokumente, elektronische Daten und/oder Programme im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt, so haftet die Providus Dienstleistungen insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, entsprechende Kopien und/oder Datensicherungen durchzuführen und damit sicherzustellen, dass verloren gegangene Dokumente oder Daten mit vertretbarem Aufwand wiederbeschafft bzw. wiederhergestellt werden können.


8.6 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit durchgeführter Projekt- und Werbemaßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Providus Dienstleistungen verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt der Providus Dienstleistungen von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Providus Dienstleistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Projekt- oder Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.


8.7 Erachtet die Providus Dienstleistungen für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach vorheriger Abstimmung die Kosten.


8.8 In keinem Fall haftet die Providus Dienstleistungen wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Providus Dienstleistungen haftet auch nicht für die arbeitsrechtlich-, hygienerechtlich-, patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe, etc.


9. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte


9.1 Die von Providus Dienstleistungen erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Publikation, Vermietung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Providus Dienstleistungen. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d und e UrhG.


9.2 Das uneingeschränkte Nutzungsrecht über eine erbrachte Leistung erhält der Kunde erst nach vollständigem Rechnungsausgleich und nach schriftlicher Zustimmung durch die Providus Dienstleistungen.


9.3 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 9.1 steht der Providus Dienstleistungen ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessener Höhe zu.


9.4 Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Kunden der Einsatz/die Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist der Kunde mit dem Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so kann die Providus Dienstleistungen die Nutzung/den Einsatz der Leistungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


10. Künstlersozialabgabe (Leistungen Dritter)


10.1 Von Providus Dienstleistungen eingeschaltete Dritte, die künstlerisch tätig sind (wie z.B. freiberufliche Grafik- oder Webdesigner) und an der Auftragsausführung beteiligt sind, gelten als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Providus Dienstleistungen. Sollten diese der Künstlersozialgesetzgebung unterliegen, trägt der Kunde die von Providus Dienstleistungen zu entrichtende Künstlersozialabgabe.


11. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht von Unterlagen


11.1 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Providus Dienstleistungen an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.


11.2 Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag/Auftrag hat die Providus Dienstleistungen alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.


11.3 Die Pflicht der Providus Dienstleistungen zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 11.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


12. Abtretung und Aufrechnung


12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag abzutreten.


12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


13. Rücktritt, Vertragsdauer, Kündigungsfristen


13.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die Providus Dienstleistungen diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.


13.2 Die Vertragsdauer bei Beratungsverträgen bestimmt sich nach den Vertragsvereinbarungen der Vertragsparteien. Bei unbefristeten Verträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betrieblichen Gründen, regelt sich die Vergütung der Providus Dienstleistungen nach Maßgabe des § 649 BGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


14. Geheimhaltung


14.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und alle gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.


14.2 Die Providus Dienstleistungen verpflichtet sich, alle Interna und Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält und die Dritten nicht schon bereits bekannt sind, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Verletzt ein Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe die Verpflichtung, so erfüllt die Providus Dienstleistungen ihre daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass sie ihre gegen den Mitarbeiter oder dem Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.


14.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von Providus Dienstleistungen unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten und sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, die nicht mit der Auftragsausführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.


15. Schlussbestimmungen


15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.


15.2 Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksam oder unwirksam gewordenen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt.


15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.


15.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Providus Dienstleistungen.


15.5 Die Providus Dienstleistungen darf den Kunden als Referenzkunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien nennen. Sofern der Kunde kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen kann, darf die Providus Dienstleistungen in geeigneter Form auf die erbrachten Leistungen öffentlich hinweisen oder darauf aufmerksam machen.



Stand: 01. Oktober 2023

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